KM Meeth Zaun GmbH
Josef Meeth Str. 12
54531 Wallscheid

Geschäftsführer:
Kajo Meeth

Sitz der Gesellschaft: Wallscheid
Registergericht : Amtsgericht Wittlich
Registernummer: HRB 2620
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. §27a Umsatzsteuergesetz:
DE 813 638 303

Tel. 06572 / 932 99 0
Fax 06572 / 932 99 9

E-Mail: info@km-zaun.de

Haftungsausschluss

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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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4. Datenschutz
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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2. Verbindliche Verträge kommen erst durch die Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung der Verkäuferfirma zustande. Der Inhalt
dieser Bestätigung ist für die Geschäftsabwicklung maßgebend. Diese allg. Verkaufs- und Lieferungsbedingungen einschl. der
vereinbarten Zahlungsbedingungen sind auch Bestandteil aller vorausgegangenen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Nebenabreden
sind ohne schriftliche Bestätigung durch die Verkäuferfirma unwirksam. Geschäftsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, auch
wenn der Auftrag zu dessen Bedingungen erteilt worden ist.

3. Unsere Preise verstehen sich netto ab Werk. Für die Preisberechnung sind unsere jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden
Preislisten allein und ausschließlich verbindlich.

4. Die Versand-Kosten trägt grundsätzlich der Käufer. Frachtfreie Lieferungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung, welche von der
Lieferfirma schriftlich bestätigt sein muss. Für alle Sendungen geht ab Grundstück des Verkäufers die Gefahr, auch die des zufälligen
Unterganges auf den Käufer über. Die Sendung reist im Auftrage und für Gefahr des Käufers, auch wenn franco-Lieferung vereinbart ist.
Eine Bruchversicherung wird vom Verkäufer auf Wunsch des Käufers in dessen Namen und dessen Kosten abgeschlossen.

5. Das Abladen ist Sache des Käufers. Es hat unverzüglich und sachgemäß zu erfolgen. Für den Fall, dass Personal und Material von der
Verkäuferfirma gestellt werden, wird hierdurch eine Haftung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Abladevorganges nicht begründet.

6. Die Rechnungsbeträge sind spesenfrei ohne Abzug nach Eingang der Ware zu begleichen, es sei denn, es sei bei Auftragserteilung eine
andere Zahlungsweise mit der Verkäuferfirma vereinbart worden. Hierzu bedarf es einer ausdrücklichen Bestätigung durch die
Firmenleitung. Zahlungshalber entgegengenommene Wechsel, Schecks oder Zessionen begründen nie einen Skontoabzug. Hierdurch tritt
auch keine Stundung der Forderung ein.

7. Eingehende Zahlungen des Käufers tilgen die Schulden in der Reihenfolge ihrer Entstehung. Der Käufer gerät ohne besondere Anmahnung
in Zahlungsverzug bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles. (Vorstehender Satz gilt nicht für Nichtkaufleute). Befindet sich der
Käufer im Verzuge, so werden von der Verkäuferfirma Zinsen in Höhe von
2 % über dem jeweiligen Bankzinssatz berechnet. Ist die Gewährung eines Kassa-Skontos vereinbart, so errechnet sich dies nur nach dem
Netto-Warenwert der Rechnung zuzüglich Mehrwertsteuer.

8. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Käufers nach Auftragsbestätigung eine Verschlechterung seiner Zahlungsfähigkeit ein, oder wird
seine Zahlungsfähigkeit nach Auftragsbestätigung zweifelhaft, so ist die Verkäuferfirma berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Für
diesen Fall bleiben Schadensersatzansprüche vorbehalten. (Vorstehender Satz gilt nicht für Nichtkaufleute).

9. Ausführung und Berechnung der erteilten Lieferungsaufträge können durch die Verkäuferfirma in angemessenen Teilpartien
vorgenommen werden. Zugesagt Liefertermine sind keine Fixtermine. Sie rechnen von dem Tag an, an welchem der Lieferfirma erteilte
Aufträge völlig klar gestellt und zu leistende Anzahlungen eingegangen sind. Verzögerungen infolge Betriebsstörungen, Ereignissen
höherer Gewalt, Schwierigkeiten in der Beschaffung von Materialien und Betriebsstoffen, heben den Kaufvertrag auf, es sei denn, die
Verkäuferfirma erklärt ausdrücklich und zwar schriftlich Ihre Lieferbereitschaft. Nicht eingehaltene, zugesagte Lieferfristen begründen
keinen Anspruch auf entgangenen Gewinn oder sonstige Schadenersatzansprüche. Bei Lieferverzug gewährt der Käufer der
Verkäuferfirma eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen. (Vorstehender Absatz gilt nicht für Nichtkaufleute). Aufträge, welche vom
Käufer auf Abruf bestellt, aber innerhalb von 2 Monaten nicht abgerufen worden sind, können von der Verkäuferfirma nach Ablauf dieser
Frist ohne besondere Vorankündigung an den Käufer ausgeliefert und in Rechnung gestellt werden.

10. Die Lieferung erfolgt gemäß den Beschreibungen laut Katalog neuester Fassung, technische Änderungen vorbehalten.

11. Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt nach § 455 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen. Die Ware bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig aus der Geschäftsbeziehung entstehenden Forderungen aus der Lieferung von zu
unserem Verkaufsprogramm gehörenden Artikeln oder Einbringung von Leistungen unser Eigentum. Wir sind berechtigt, die in unserem
Eigentum stehende Vorbehaltsware jederzeit an der Stelle, wo sie sich befindet, zu besichtigen. Machen wir unseren Herausgabeanspruch
geltend, so gestattet uns der Besteller hiermit unwiderruflich, die in unserem Eigentum stehenden Waren, gleich ob sie unbearbeitet oder
verarbeitet sind, an uns zu nehmen und zu diesem Zweck den Ort zu betreten, an dem sich die Waren befinden. Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Bei der Vermischung der von uns gelieferten Vorbehaltswaren mit anderen Waren gleicher Art erwerben wir ein dem Wert-Verhältnis
entsprechendes Miteigentum. Soweit die von uns gelieferten Waren vor vollständiger Bezahlung vom Erwerber be- oder verarbeitet wird,
wird die Be- und Verarbeitung für uns vorgenommen. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache zu dem Anteil, der sich aus dem Wert-Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Waren
und des Verarbeitungswertes der neuen Sache gibt.
Die neue Sache gilt als Liefergegenstand im Sinne dieser Bedingungen. Bei der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes an einen
Dritten tritt der Besteller schon jetzt seinen Anspruch aus dem Veräußerungsvertrag (z.B. Werkvertrag) in voller Höhe an uns ab. Zugleich
tritt der Besteller hiermit seinen schuldrechtlichen Anspruch auf Bestellung einer Sicherungshypothek im Wert der gelieferten Materialien
an uns ab, soweit es sich um Materialien handelt, die zum Einbau in ein Gebäude eines Dritten als wesentliche r Bestandteil aufgrund des
Werkvertrages bestimmt sind.
Haben an dem weiterveräußerten Liefergegenstand neben uns auch andere Vorbehalts-Lieferanten Miteigentum, tritt der Besteller die
Forderung aus dem Veräußerungsvertrag in dem Verhältnis schon jetzt an uns ab, in dem der Rechnungswert unserer Zulieferungen zu
dem Gesamtrechnungswert der übrigen Vorbehaltslieferanten steht. Die Abtretungen erfolgen zur Sicherung unserer sämtlichen
bestehenden und künftig aus der Geschäftsverbindung entstehenden Forderungen. Der Besteller ist nicht berechtigt, seine an uns
abgetretenen Ansprüche an einen Dritten abzutreten; die Übertragung auf Faktoringunternehmen setzt unsere vorherige schriftliche
Zustimmung voraus, die wir nicht unbillig verweigern werden. Der Besteller darf, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, den
Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Der Verkauf von uns gelieferter Materialien, auch im verarbeiteten
Zustand, ist nach erfolgter Zahlungseinstellung nicht gestattet. Pfändungen der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich unter Beifügung des
Pfändungsprotokolls (Abschrift) zu melden, damit wir Interventionsklage erheben können. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der
Besteller. Nimmt der Besteller aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware vor unserer vollständigen Befreiung Zahlungen oder
anderweitige Deckungsmittel von seinen Abnehmern herein, so gilt die Hereinnahme als fürs uns erfolgt. Der Besteller ist bezüglich der
Hereinnahme dieser Gegenwert unser Treuhänder. Soweit die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernde
Forderung um 15% übersteigt, werden wir sie auf schriftliches Verlangen nach unserer Wahl freigeben. Der Besteller ist verpflichtet, unter
Eigentumsvorbehalt gelieferte Materialien zu versichern. Durch Vergütung von Kostenanteilen für Werkzeuge erwirbt der Besteller kein
Anrecht auf die Werkzeuge selbst; diese bleiben unser frei verfügbares Eigentum.

12. Die gelieferte Ware unterliegt, entsprechend den Bedingungen des HGB der unverzüglichen Untersuchungs- und Rügepflicht.
Mängelrügen sind sofort bei Ankunft/Abholung festzustellen. Der Käufer hat bei berechtigten Beanstandungen nur einen Anspruch auf
Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung. Minderungs- und Wandlungsansprüche sind ausgeschlossen. Die Geltendmachung von Ein- und
Ausbaukosten, entgangenem Gewinn, sowie mittelbaren und unmittelbaren Schäden sind ausgeschlossen. (Vorstehender Satz gilt nicht für
Nichtkaufleute). Ob Ersatzlieferung oder Nachbesserung der beanstandeten Ware erfolgt, liegt im Ermessen der Lieferfirma. Eine
Ersatzlieferung oder Nachbesserung erfolgt nur innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.
Die Garantiezeit beginnt mit der Absendung der Ware bei der Lieferfirma. Das Rechnungsdatum ist maßgebend. Liegt ein
Herstellungsfehler vor, so beträgt die Garantiezeit 5 Jahre. Der Käufer hat in diesem Falle nur Anspruch auf Ersatzlieferung. Die
Ersatzlieferung bezieht sich jeweils nur auf das beanstandete Teil der gelieferten Ware selbst, wie z.B. auf die Scheibe, die Versiegelung,
den Beschlag, einzelne Zaunlatten usw.; die Einbaukosten gehen zu Lasten des Käufers. Auf Ersatzlieferungen wird eine erneute Garantie
nicht gewährt.
Für etwaige Schäden, verursacht bei Besuchen der Mitarbeiter, bei Montagen oder Reparaturen, gleich welcher Art haftet die Lieferfirma
nicht. Für Einbauteile der Vorlieferanten leistet die Lieferfirma insoweit Garantie, wie dieselben hierfür Garantie übernehmen
(Vorstehender Absatz gilt nicht für Nichtkaufleute).
Sämtliche beanstandeten Elemente müssen zum Lieferwerk zurück. Hier werden dieselben einer Prüfung unterzogen. Sofern diese Prüfung
ergibt, dass die vorgebrachte Reklamation nicht berechtigt ist, wird von der Lieferfirma je Element eine Bearbeitungsgebühr für Transport,
soweit auf- und abladen, von 21,- EURO berechnet. Von Kunden bearbeite Elemente sind von der Garantie ausgeschlossen.
Unbedeutende Abweichungen in Farben und Maßen von den Modellzeichnungen soweit dieselben branchenüblich sind, geben dem Käufer
kein Recht auf Beanstandungen oder Anbringung von Mängelrügen. Gleiches gilt bei Abweichungen, die beim Holz naturgemäß auftreten
bzw. unvermeidlich sind. Mutwillige Beschädigungen, die durch unsachgemäße bzw. nachlässige Behandlung seitens des Käufers
eingetreten sind, werden von der Lieferfirma nicht behoben. Das Recht auf Ersatz und Gewährleistung erlischt, wenn nachweisbar gegen
die Wartungs- und Pflegeanleitung verstoßen wird.
Wartungs- und Pflegeanleitung für KM Meeth Fenster, Türen oder Gartenzäune:
Jedes Bauelement, auch Fenster, gleich aus welchem Material, ob Holz, Alu oder Kunststoff, brauchen Wartung und Pflege. KM
übernimmt vorstehende Gewährleistung für seine Produkte nur unter der Voraussetzung der Beachtung nachfolgender Punkte.
Sämtliche Beschlagsteile sind jährlich mit feinem Maschinenöl zu behandeln.
Wartungs- und Reinigungsrichtlinien für einbrennlackiertes Aluminium:
Wir empfehlen die Reinigung der Oberfläche, um ein optimales Erscheinungsbild aufrechtzuerhalten. Die Reinigung umfasst das
Entfernen sämtlicher Verschmutzungen, um das ursprüngliche Aussehen der Oberfläche weitestgehend wiederherzustellen. Sie soll zudem
verhindern, dass aggressive Bestandteile der Atmosphäre zu lange auf die Oberfläche einwirken, da sie Korrosion oder bleibende Flecken
verursachen können.
Diese Empfehlungen sollten alle unterstützen, die sich mit der Pfleg und Wartung lackierten Aluminiums in der Architektur befassen.
Diese Richtlinie enthält Vorschläge, um die Ausführung sicherer Reinigungs- und Wartungsarbeiten für Außenanwendungen zu
unterstützen.
REINIGUNGSHÄUFIGKEIT: Es wird eine häufige und regelmäßige Reinigung empfohlen. Die Häufigkeit hängt davon ab, wie aggressiv
die Atmosphäre auf den Bereich wirkt, in dem sich das lackierte Element befindet (geografische Lage des Gebäudes, örtlicher Boden,
Witterung, Luftverschmutzung usw.). Hinzu kommt der Anspruch des Eigentümers hinsichtlich der Oberflächenqualität.
Als allgemeine Regel hängt die Aggressivität der Atmosphäre gegenüber einbrennlackiertem Aluminium von zwei Faktoren ab:
Luftfeuchtigkeit (d.h. der Zeitraum, in dem Feuchtigkeit auf der Oberfläche steht) und Verschmutzung (d.h. Vorkommen von
Industrieabgasen in der Luft (vor allem Schwefeldioxid), Kohlenstoff usw.).
SICHERHEIT: Persönliche Sicherheit und Schutzvorrichtungen haben oberste Priorität. Stellen Sie stets sicher, dass Schutzausrüstungen
getragen werden: Augen- und Hautschutz, Arbeitsschuhe und Handschuhe. Achten Sie immer auf Ihre Umgebung.
Allgemeine Richtlinien vor der Reinigung:
Die Reinigung sollte an einem milden, bewölkten Tag erfolgen. Sie beginnt immer mit der schonendsten Reinigungsmethode. Wenn Sie
unsicher sind, testen Sie das Reinigungsmittel und das Verfahren an einer unauffälligen Stelle. Befolgen Sie stets die Herstellerempfehlung
hinsichtlich Mischung und Verdünnung der Reinigungsmittel. Verwenden Sie den Reiniger nicht dort, wo man ihn nicht unmittelbar vor
der chemischen Trocknung abspülen kann.
Auswahl der Hilfsmittel: Die Reinigung sollte manuell oder mit Hilfe spezieller Maschinen erfolgen. Sie sollten vor dem Reinigen an einer
unauffälligen Stelle einen Test durchführen. So stellen Sie sicher, dass sich die Verfahren nicht nachteilig auf die Beschichtung auswirken.
Die Reinigungsmittelwahl richtet sich nach Standort und Verschmutzungsgrad. Zur Reinigung von einbrennlackiertem Aluminium sollten
nur wasserbasierende milde Reinigungsmittel verwendet werden. Das falsche Reinigungsmittel kann sich auf Trägermaterial und
Schutzschicht auswirken und irreversible Schäden an der Ware hervorrufen. Falls die Ware mit wasserunlöslichem Schmutz verunreinig
sind, sind Lösungsmittel die einzig wirksame Alternative.
Stahl- oder Drahtwolle, Scheuermittel oder etwas, was die lackierte Oberfläche abschleifen oder abreiben könnte, dürfen nicht verwendet
werden.
Außerdem dürfen keine Reinigungsprodukte verwendet werden wie saure oder alkalische Reinigungsmittel, Organische Lösungsmittel,
Reinigungsmittel unbekannter chemischer Zusammensetzung, Reiniger die Scheuerstoffe enthalten, Bleichmittel.
Bitte beachten Sie zudem das Dokument „Wartungs- und Reinigungsrichtlinien für einbrennlackiertes Aluminium“ das Sie hier finden:

Wartungs- und Reinigungsrichtlinien für einbrennlackiertes Aluminium

oder hier

ECCA–Reinigung von Coil-Coating-Oberflächen

Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung ist vom Bauherrn die Einhaltung der Wartung und Pflegeanleitung nachzuweisen.
Ein Recht auf Sicherheitseinbehalt sowie ein Aufrechnungs- oder Zurückhaltungsrecht des Käufers besteht nicht (vorstehender Absatz gilt
nicht für Nichtkaufleute). Umbestellungen verursachen erhöhte Kosten. Die Gutschrift der Lieferfirma erfolgt daher in jedem Fall mit
einem Abschlag von 10% des Lieferpreises. Sonderanfertigungen und Teile, welche bereits eingebaut waren, können nicht
zurückgenommen werden. Für Schäden und Folgeschäden übernimmt die Lieferfirma keine Haftung.
Die Garantiezusage gilt nur für den auf der Rechnung aufgeführten Kunden. Nachfolgekunden gegenüber übernimmt die Lieferfirma keine
Garantie. Es gelten nur als Auftrag solche Bestellungen, welche auf Originalbestellscheinen der Lieferfirma hereingegeben werden.
(Vorstehender Absatz gilt nicht für Nichtkaufleute).

13. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Wallscheid/Rheinland-Pfalz. Gerichtstand ist das Amtsgericht in Wittlich und zwar sowohl in
örtlicher als auch in sachlicher Beziehung. (Vorstehender Absatz gilt nicht für Nichtkaufleute).

14. Die bisherigen allg. Verkaufs- und Lieferbedingungen werden durch die vorstehenden ersetzt.

15. Muster sind bei Rückgabe oder Auflösung der Geschäftsverbindungen kostenfrei an die Verkäuferfirma zurückzusenden.

16. Ist eine der vorstehenden Klauseln unwirksam, so bleiben die übrigen hiervon unberührt.

17. Gemäß § 26 BDSG weisen wir darauf hin, dass Ihre Anschrift bei uns gespeichert ist.

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